Hangouts On Air auf Google+ weltweit nur nicht in Deutschland

Alexander Trust, den 7. Mai 2012

Am heutigen Montag hat Google sein „Hangouts On Air“-Feature nun überall auf der Welt freigegeben. Beinahe jedenfalls, denn Deutschland ist wegen des geltenden Rundfunkstaatsvertrages ausgenommen worden. Derzeit ist der Suchmaschinenbetreiber dabei „Hangouts on Air“ nach und nach freizuschalten – man hatte den Dienst erst in den USA getestet.

Mit „Hangouts On Air“ ist es Nutzern zukünftig möglich über ihr Smartphone oder andere internetfähige Geräte inklusive Kamera bewegte Bilder überall hin zu streamen. Indie-Bands könnten so z. B. von Proben in ihrem Musik-Keller an ihre Fangemeinde senden, und vieles mehr. Die kündigte Google heute in seinem offiziellen Blog (engl.) an.

Verbinden

Das Feature lässt sich natürlich in die Services von Google integrieren. So ist es möglich den Livestream auf Google Plus oder dem eigenen YouTube-Kanal zu senden. Möglich ist es außerdem den Livestream-Channel auf der eigenen Webseite einzubinden. Wald- und Wiesen-Live-Reportagen von Demonstrationen ist so Tür und Tor geöffnet. Nicht dass es solche oder so ähnliche Dienste nicht vorher schon gab.

Feldtests beendet

Seit letztem Jahr war es einigen Testern möglich „Hangouts On Air“ bereits auszutesten. Im Januar dieses Jahres soll auch ein Livestream von Barack Obama über diesen Service gesendet worden sein.

Rundfunkstaatsvertrag

Dirk Baranek weist zurecht darauf hin, dass der aktuell gültige Rundfunkstaatsvertrag gegen das Live-Broadcasting in Deutschland spricht. Wer potenziell mehr als 500 Personen mit seiner „Sendung“ erreichen „kann“, der ist laut diesem Vertrag als Rundfunk einzustufen. So oder so ähnlich betrifft das sicherlich auch viele andere Dienste mit ähnlichem Funktionsumfang. Das Thema sei auf der am Wochenende zu Ende gegangenen re:publica thematisiert worden.

In einer Aufzählung von Google fehlt Deutschland als mögliches Ausstrahlungsland. Ob es sich hierbei nur um ein temporäres Problem Phänomen handelt, oder Google tatsächlich Deutschland ausschließt, bleibt abzuwarten. Für ein „Broadcasting“ an viele Personen benötigt man einen YouTube-Account, bei dem keine Verwarnungen wegen vorhergehender Vergehen ausgesprochen wurden.

[mn-youtube id="3pmSWh2BQco"]

Ähnliche Nachrichten

Passende Angebote