Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen

Iro Käse, den 19. September 2012
Samsung Galaxy Tab 10.1N
Samsung Galaxy Tab 10.1N

In Streitigkeiten um das Samsung Galaxy Tab 10.1 in den USA zwischen Apple und Samsung, bleibt das Verkaufsverbot für das erfolgreiche Tablet weiterhin bestehen, so entschied Richterin Lucy Koh.  Dabei verstoßt Samsung mit dem Tablet nicht gegen Apples Designpatent D504,889, so die Geschworenen. Trotzdem möchte Richterin Koh noch die endgültige Entscheidung eines Berufungsgerichts abwarten, bevor das Tablet wieder zum Verkauf freigegeben wird.

Die Patentstreitigkeiten sind teilweise sehr verwirrend und kompliziert. Seit Ende Juli diesen Jahres darf das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in den USA verkauft werden. Es ging dabei um das Designpatent D504,889 und Apple konnte erfolgreich bei der Designfrage argumentieren. Doch bevor das Hauptverfahren zwischen den beiden Unternehmen überhaupt anlaufen konnte, fällte Richterin Koh ihr Urteil. Natürlich legte Samsung gegen dieses Urteil Berufung ein.

Entscheidungen erst im Dezember erwartet

Interessant wird es jedoch erst, seit dem im Patentprozess von den Geschworenen im Galaxy Tab keine Patentverletzungen gesehen wurden. Trotzdem das Verkaufsverbot von der Richterin weiterhin aufrecht erhalten wird und somit die einstweilige Verfügung weiterhin aufrechterhalten wird.  Am kommenden Donnerstag treffen sich beide Parteien erneut mit der Richterin. Im Dezember soll dann endgültig über die Höhe der Strafzahlungen und Verkaufsverbote etlicher Smartphones nachgedacht werden.

So langsam wird es langweilig und den Überblick über Verkaufsverbote und Patentstreitigkeiten der Mobilfunkhersteller zu behalten fällt auch schwer. Mit jeder neuen Veröffentlichung eines Smartphone oder Tablet sind solche Streitigkeiten vorprogrammiert. Manchmal wartet man fast täglich auf eine Meldung, auf der anderen Seite liest man fast keine anderen Neuigkeiten mehr.

Doch wozu das Ganze? Techniken ähneln sich irgendwann und gleiches gilt auch bei Designs. Hersteller A produziert Bauteile für Hersteller B und trotzdem verklagt Hersteller B den Hersteller A aufgrund ähnlicher Hardware. Diese Kombinationen können mit X-Herstellern weitergeführt werden. Wohin soll es noch führen?


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